Internationale Reisen mit Instrument und Bogen

iis bedroht

Aktuelle Entwicklung (2014)

Anfang 2014 ist das Washingtoner Artenschutzabkommen, auch CITES genannt (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) in Kraft getreten. Viele Instrumente und Bögen enthalten Materialien, die von diesem Abkommen betroffen sind. Aus diesem Grund müssen beim Grenzübertritt mit Instrumenten und Bögen gewisse Regeln befolgt werden.

Elfenbein, Fischbein, Schildpatt und Rosenholz stammen von geschützten Tieren und Pflanzen. Diese Materialien wurden manchmal bei der Herstellung folgender Teile verwendet: Wirbel, Saitenhalter, Bogenkopfplatte, Bogenfrosch, Bogenbewicklung, Beinchen und Verzierungen an Instrument und Bogen.

Vorgehen

Um im Zweifelsfall abzuklären, ob keine Bestandteile Ihres Instruments oder Ihres Bogens von den Bestimmungen des Abkommens betroffen sind, wenden Sie sich an Ihren Geigenbauer.

Fall keine Teile aus Materialien von geschützten Arten vorhanden sind, kann er Ihnen das schriftlich bestätigen und somit allfällige Unklarheiten ausräumen.

Wenn Teile Ihres Instruments oder Bogens aus Elfenbein, Fischbein, Schildpatt oder Rosenholz sind, brauchen Sie für Grenzübertritte einen CITES-Musikinstrumentenpass.

Der CITES Musikinstrumentenpass

Um den grenzübergreifenden Verkehr zu ermöglichen, wurde von CITES der Musikinstrumentenpass (Musical instrument certificate) geschaffen. Dieser wird in der Schweiz vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ausgestellt. Der CITES Musikinstrumentenpass ist persönlich und kann gleichzeitig für Bogen und Geige ausgestellt werden. Er kostet 50 Franken und hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Leider ist der CITES Musikinstrumentenpass für Reisen in die USA nicht ausreichend. Weiter Informationen finden Sie unten unter „Links“.

Vorsicht beim Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) 

Für Reisen in die USA empfehlen wir generell, keine Instrumente oder Bögen mit Bestandteilen aus Elfenbein, Schildpatt oder Fischbein mitzunehmen. Nicht verboten, aber wegen der Verwechlungsgefahr problematisch sind weisse Kopfplatten aus Knochen, Mammutelfenbein oder Kunststoff und Bewicklungen aus Fischbeinimitat. Achtung: Wir können nicht garantieren, dass eine Bestätigung vom Geigenbauer vom US-Zollamt akzeptiert wird. Eine gute Alternative sind zum Beispiel unsere ARCUS Bögen.

Zitat aus einer Antwort vom BLV am 25. September 2014: "Die Einfuhr von Elfenbein in die USA wurde dort grundsätzlich verboten. Es handelt sich um Einfuhrbestimmungen, welche von CITES nicht beeinflusst werden (jedes Land kann strengere Einfuhrbestimmungen als die CITES-Bestimmungen beschliessen). Wir empfehlen daher, persönliche Instrumente auch mit Instrumentenpass nicht in die USA einzuführen."

Links zum Thema

Antrag für den Bezug eines CITES Instrumentenpasses beim BLV (Dateidownload)

Anleitung für den Bezug eines CITES Instrumentenpasses (Musical instrument certificate)Anleitung für den Bezug eines CITES Instrumentenpasses (Musical instrument certificate)

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV - Information Instrumentenpass

Medienmitteilung BLV: Neues Gesetz zum Schutz bedrohter Pflanzen- und Tierarten BGCITES

Verordnung des EDI über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES-Kontrollverordnung) mit Liste der anzumeldenden Exemplare